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Physiotherapie nicht nur für den Körper sondern den Geist.

Unser Vorgehen

Unser Ziel ist es, die Ursache Ihrer Symptome zu behandeln. Dazu führen wir zunächst eine ausführliche Anamnese durch, auf deren Basis wir dann gemeinsame Ziele und anschließend Ihren individuellen Therapieplan erarbeiten.

Dabei kommen unterschiedliche therapeutische Maßnahmen zum Einsatz. Aber auch die Befähigung zu lernen sich selber zu helfen, ist ein wichtiger Bestandteil unseres Therapieansatzes.

„Gedanken können heilen!“
Wir beraten Sie in allen Lebensbereichen

Verstehen, handeln, vorbeugenPhysiotherapie / Krankengymnastik

Die Krankengymnastik (KG) ist eine Behandlungsform der Physiotherapie, die sich mit der Therapie von körperlichen Beschwerden und Funktionsstörungen auseinandersetzt.

Ziel ist es, die Ursache der Funktionsstörung zu behandeln und mittels aktiver Interventionen langfristig zu optimieren. Auch können Maßnahmen zur Selbsthilfe Teil der Therapie sein. Ziel ist die Verbesserung/Wiederherstellung der körperlichen Funktion.

Mit Unterstützung zurück in die BewegungManuelle Therapie

In der Manuelle Therapie (MT) werden Funktionsstörungen des Bewegungsapparates behandelt. Die Grundlage dafür ist ein strukturiertes Testing (Clinical Reasoning) mit dem Fokus auf den funktionellen Zusammenhängen des Körpers. Ziel ist es die Gelenkflächen optimal zueinander auszurichten und bestehende Spannungsverhältnisse auszugleichen. Ergänzt wird die passive Therapie durch aktive Übungen, um die erzielten Erfolge zu stabilisieren.
Die Manuelle Therapie führen spezielle ausgebildete Therapeuten durch.

„Kopfschmerzen kommen nicht nur aus dem Nacken, sondern auch aus dem Kiefer.“

CMP Therapie für ein entspanntes Kiefer

Informationen für Privatpatienten

Auch als Privat-, Beihilfe oder Postbeamtenversichterter können Sie bei uns behandelt werden. Dabei können die Kosten von der Erstattungshöhe Ihrer Krankenkasse abweichen. Bitte klären Sie dies vorher mit Ihrem Versicherungsunternehmen.

Die mit dem Therapeuten geschlossene Behandlungsvereinbarung ist auch dann wirksam, wenn das Krankenversicherungsunternehmen nicht den vollen Betrag ersetzt.